Bootshausordnung

1. Einleitung

Das Kanu- und Freizeitzentrum Leipzig SW e.V. ist Pächter der WassersportanlageNonnenstr. 23. Eigentümer der Wassersportanlage ist die Stadt Leipzig, vertreten durch dasSportamt Leipzig. Zur Wassersportanlage gehören das Bootshaus auf Flurstück 337 mitangrenzender kleiner Freifläche und die große Freifläche auf Flurstück 337 a.Aus dem Pachtvertrag ergeben sich verschiedene Pflichten, welche zur Pflege undWerterhaltung der Wassersportanlage durch den Pächter zu erfüllen sind.Die Bootshausordnung soll den Vereinsmitgliedern als Regelwerk dienen, um dasVereinsleben entsprechend der Satzung des Vereines und der Dachverbände zugarantieren, Eigentumsverhältnisse zu wahren und Ordnung und Sicherheit zugewährleisten. Die Bootshausordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 20.11.1999beschlossen und vom Vorstand am 04.05.2011 aktualisiert.

2. Nutzung der Wassersportanlage

2.1. Allgemeines

Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, im Sinne der Satzung des Vereins, dieWassersportanlage in vollem Umfang zu nutzen.Jede Anwesenheit ist im Bootshausbuch ( ausliegend in der Vorhalle ) mit Name und Uhrzeiteinzutragen.Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern und / oder Dritter nicht im Sinne der Satzung,bedürfen einer Anmeldung und das Einhalten der jeweiligen Nutzungsordnung.

2.2. Nutzungsordnung zur Anmietung der Freiflächen oder Räumlichkeiten

Die Nutzungsentgelte sind in der gültigen Gebührenordnung geregelt, sie gelten immer füreine Nutzungsdauer von 24 Stunden. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 50 Personen.Nutzungsentgelt exklusive Gebühren für Boote, Hänger, Übernachtungen und Ähnlichem,diese werden laut Gebührenliste zuzüglich berechnet.Um eine Belästigung der benachbarten Anwohner so gering wie möglich zu halten, istdie Polizeiverordnung der Stadt Leipzig einzuhalten. Insbesondere Veranstaltungszeitenim Freien (max. 22.00 Uhr) und Rauchbelästigungen durch Grillen und Feuerschale sindzu beachten. Bei offenem Feuer immer die Feuerschale benutzen, Windverhältnissebeachten und das Feuer nach Beendigung der Veranstaltung vollständig löschen. EtwaigeBeschwerden gehen zu Lasten des Nutzers.Bei jeder Veranstaltung muss zumindest ein Vereinsmitglied anwesend sein, dieser trägtauch die Verantwortung für die Veranstaltung und ist im Bootshausbuch eingetragen.Anfallender Müll, bei den oben genannten Veranstaltungen, ist selbstständig zu entsorgen.Angebrochene Lebensmittel bitte wieder mitnehmen.Die genutzten Räumlichkeiten, bzw. Freigelände sind gereinigt zu hinterlassen. Allegenutzten Einrichtungsgegenstände sind gemäß der Ordnung wieder aufzustellen, bzw.einzuräumen. Möbel aus dem Obergeschoss, verbleiben im Obergeschoss.Grillkohle und ähnliches Verbrauchsmaterial ist selbst zu stellen, hinterlassen vonüberschüssigem Feuerholz ist mit dem Vorstand abzusprechen.
Vereinsveranstaltungen haben bei Reservierungen oben genannter VeranstaltungenVorrang. Der Fahrten- und Trainingsbetrieb ist zu gewährleisten. Der Vorstand behält sichDoppelbelegungen (insbesondere Übernachtungen) vor.Etwaige Schäden, Verluste, Störungen oder Ähnliches sind dem Vorstand zu melden, dieserbehält sich vor, den Veranstalter in Regress zu nehmen.

2.3. Nutzungsordnung für Sport- , Arbeitsgeräte und Inventar

2.3.1. Regelung und Gebühren zur Nutzung der Boote und Zubehör
Jedem Vereinsmitglied steht die kostenlose Nutzung der Vereinsboote zu, bei Nutzunglänger als 12 Stunden außerhalb des Vereinsgeländes fallen 50 % der gültigen Gebührenan. Jedem Vereinsmitglied über 14 Jahre steht ein Vereinsboot zu, drüber hinaus werden dieBoote wie in der Gebührenordnung unter Spalte „Andere“ berechnet.Vereinsveranstaltungen haben bei Reservierungen Vorrang oder bedürfen der Absprache.Der Fahrten- und Trainingsbetrieb ist zu gewährleisten.Die Entnahme, bzw. Reservierung der Boote ist im Bootshausbuch einzutragen.Die Boote müssen nach Nutzung gereinigt in die vorgesehenen Bootslagen eingeräumtwerden. Etwaige Schäden, Verluste, Störungen oder Ähnliches sind dem Vorstand zumelden, dieser behält sich vor, den Mieter in Regress zu nehmen.
2.3.2. Regelung und Gebühren zur Nutzung des Bootsanhängers
Gebühren siehe laut gültiger Gebührenordnung.Es besteht keine Transportversicherung, etwaige Transportschäden an Vereins-, wie auchPrivatboden gehen zu Lasten des Fahrzeugführers, sofern keine besondere Vereinbarunggetroffen wurde.Vereinsveranstaltungen haben bei Reservierungen Vorrang oder bedürfen der Absprache.Der Fahrten- und Trainingsbetrieb ist zu gewährleisten.Die Entnahme, bzw. Reservierung des Bootsanhängers ist im Bootshausbuch einzutragen.Etwaige Schäden, Verluste, Störungen oder Ähnliches sind dem Vorstand zu melden, dieserbehält sich vor, den Fahrzeugführer in Regress zu nehmen.
2.3.3. Regelung zur Nutzung von Inventar außerhalb des Vereinsgeländes durchVereinsmitglieder für private Zwecke

 
Folgendes Inventar unterliegt dieser Regelung:
Häcksleralle elektrisch betriebenen WerkzeugeGrillBiertischgarniturenPavillonKaffeemaschinen
Je Gerät oder Gegenstand wird eine Nutzungsgebühr laut Gebührenordnung erhoben.Vereinsveranstaltungen haben bei Reservierungen Vorrang oder bedürfen der Absprache.Der Fahrten- und Trainingsbetrieb ist zu gewährleisten.Die Entnahme, bzw. Reservierung oben genannten Inventars ist im Bootshausbucheinzutragen.Das betreffende Inventar ist gereinigt zurückzugeben. Etwaige Schäden, Verluste, Störungenoder Ähnliches sind dem Vorstand zu melden, dieser behält sich vor, den Nutzer in Regresszu nehmen.

3. Hunde im Sportbetrieb

Aus hygienischen Gründen sind Haustiere auf Sportgeländen unerwünscht. Um denHundehaltern unter den Vereinsmitgliedern Ärger zu ersparen und Belästigungen andererSportfreunde zu verhindern, sind folgende Regeln einzuhalten:
Hunde sind angeleint zu führen.Der Kot ist durch den Halter zu entsorgen.Geeignete Gefäße zum Füttern und Tränken sind selbst mitzubringen.Auf Vereinsfahrten dürfen, aus Rücksicht auf den Gastgeber und die teilnehmendenSportfreunde, keine Hunde mitgenommen werden, es sei denn, alle Beteiligten habenzugestimmt.

4. Bootshallenordnung

Jedes Boot hat eine vom Bootshauswart/Vorstand zugewiesene Lage und ist darin zu lagern.Der Bootzshauswart/Vorstand führt einen Lagenplan und ist berechtigt diesen, zurGewährleistung eines optimalen Sportbetriebes, nach Notwendigkeit und Nutzungsfrequenzzu ändern. Dies bedarf nicht der Zustimmung des jeweiligen Lagennutzers.Jedem Vereinsmitglied ab einem Alter von 14 Jahren steht, je nach aktueller Auslastungder Bootshalle, eine Bootslage zu. Jede weitere Lage wird laut gültiger Gebührenordnungberechnet.Eine Nutzung der Bootslagen ist nur im Sinne der Satzung, §2 Abs.1 und 2, möglich.Eine Vermietung von Bootslagen an Personen die nicht Mitglied im Verein sind istausgeschlossen. Eine kurzzeitige Lagerung von Booten von DKV-Mitgliedern bedarf derZustimmung des Vorstandes.Das Ablagern von privatem Eigentum außerhalb der vorgesehenen Bootslagen ist untersagtoder bedarf der Absprache mit dem Vorstand.

5. Schlüsselordnung

Jedem Vereinsmitglied steht ein Bootshausschlüssel zu, dieser passt an allenEingangstüren. Für jeden erhaltenen Schlüssel ist eine Kaution laut Gebührenordnungzu hinterlegen. Jeder Schlüssel wird im Schlüsselbuch registriert und gegen Unterschriftausgegeben.Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Ein Ersatz erfolgtgegen Kostenerstattung.Bei Erlöschen der Mitgliedschaft im Verein ist der oder die Schlüssel abzugeben, die Kautionwird vollständig zurückgezahlt.Alle weiten Innentüren sind ebenfalls verschließbar, die Schlüssel verbleiben imSchlüsselkasten an der Pinnwand. Sollte eine Räumlichkeit aus bestimmten Gründenvorrübergehend verschlossen werden, so ist dies im Bootshausbuch einzutragen.
Der Vorstand