Allgemeinverfügung zur Befahrung des Floßgrabens 2023

Ab 01.03.2023 bis zum 30.09.2023 ist wieder die Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Befahrung des Floßgrabens in Kraft getreten.

Diese gilt unverändert: Uferbetretungsverbot auf einem 20m-Streifen, Befahrung von 11:00 -13:00 Uhr/ 15:00 -18:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr.

Haltet euch bitte dran!